„Nein ohne jedes Ja zur atomaren Abschreckung“
Am 22. Januar 2021 trat der UN-Vertrag über das Verbot von Kernwaffen (AVV) in Kraft. Der Art.1. verbietet umfassend über die Herstellung, den Erwerb, die Lagerung und die direkte oder indirekte Verfügungsgewalt hinaus ausdrücklich auch die Drohung mit und den Einsatz von Atomwaffen. Das von Christen, Christinnen und Kirchen friedenstheologisch, friedensethisch und friedenspolitisch begründete „Nein ohne jedes Ja“ zur atomaren Abschreckung ist nunmehr auch politisch unmittelbar anschlussfähig und ist geltendes Völkerrecht.
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