Ein Nein ohne jedes Ja zu Geist, Logik und Praxis der atomaren Abschreckung
Am 22. Januar 2021 wurde der Vertrag der Vereinten Nationen über das Verbot von Atomwaffen geltendes Völkerrecht. Er verbietet nicht nur die Herstellung, Erprobung, den Besitz und die Lagerung sondern auch die Drohung mit dem Einsatz von Atom waffen. Damit unterliegen nun auch Atom waffen ebenso wie die biologischen Waffen seit 1971 und die chemischen Waffen seit 1997 der völkerrechtlichen Ächtung und der Forderung ihrer s chrittweisen Vernichtung. In Bezug auf biologische und chemische Massenvernichtungswaffen ist dieser Weg bereits mit Erfolg beschritten worden.
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Erstelldatum | 19.02.2021 14:04:05 |
Erstellt von | Peter Arpad |
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